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COMPLIANCE-STANDARDS DER RITE-HITE HOLDING CORPORATION
Einführung
Die Rite-Hite Holding Corporation und ihre Tochtergesellschaften, Partnerunternehmen und Mitarbeiter haben sich zu höchsten Integritäts-, Ethik- und Leistungsstandards im Hinblick auf soziales Verantwortungsbewusstsein und Vorschrifteneinhaltung verpflichtet. Die folgende Liste enthält einige dieser Standards, die die Erwartungen von Rite-Hite gegenüber ihren Lieferanten und Geschäftspartnern darstellen. Es handelt sich bei dieser Übersicht nicht um ein vollständiges Dokument, das sämtliche Problempunkte behandelt, denen Lieferanten und Geschäftspartner begegnen können, noch handelt es sich um eine Aufstellung aller Gesetze und Richtlinien, die für die Geschäftstätigkeit von Rite-Hite gelten.
1. Vorschrifteneinhaltung
Lieferanten und Geschäftspartner sowie deren beauftragte Fertigungseinrichtungen und Subunternehmer müssen sich zumindest vollständig an sämtliche geltende Gesetze und Vorschriften auf nationaler und/oder lokaler Ebene in den Ländern halten, in denen die Lieferanten und Geschäftspartner tätig sind; hierzu gehören insbesondere Gesetze zu Arbeitsschutz, Immigration, Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz. Neben den Gesetzen und Vorschriften zu Arbeitsschutz, Immigration, Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz bezieht sich die Vorschrifteneinhaltung auch auf andere Bereiche wie Urheberrechte, Dokumentation und Zertifizierungen. Lieferanten und Geschäftspartner müssen ferner alle US-amerikanischen Gesetze im Hinblick auf Länder oder Parteien beachten, die auf Verbotslisten oder Ausschlusslisten stehen, sowie alle anwendbaren, von der USA beschlossenen, geltenden Sanktionen einhalten.
2. Ausschluss von erzwungener Arbeit
Jegliche Arbeit muss freiwillig erfolgen. Kinderarbeit (unabhängig von den lokalen und nationalen Vorschriften gilt dies für Arbeitnehmer unter 14 Jahren), Arbeit durch Minderjährige, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Sklavenarbeit oder Arbeitsverpflichtungen werden nicht toleriert. Lieferanten und Geschäftspartner müssen dafür Sorge tragen, dass ihren Arbeitnehmern Ruhetage gewährt werden und die Arbeitszeiten den Vorschriften entsprechen und ein vertretbares Maß nicht überschreiten. Rite-Hite verzichtet auf den Kauf von Produkten und auf anderweitige Geschäftstätigkeit mit Unternehmen, deren Produkte von Minderjährigen, durch Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, in Verbindung mit Menschenhandel oder Sklavenarbeit hergestellt werden. Punktuell oder als Reaktion auf einen Vorwurf führt Rite-Hite (oder wenn es die Umstände erfordern, eine beauftragte unabhängige Drittpartei) eine Auditprüfung bei Lieferanten und Geschäftspartnern durch, um diesbezügliche Risiken zu untersuchen und auszuschalten. Punktuell oder als Reaktion auf einen Vorwurf kann Rite-Hite von seinen Lieferanten und Geschäftspartnern verlangen, zu bescheinigen, dass die Materialien, die in ihre Produkte einfließen, nach geltendem Gesetz bezüglich des Verbots von erzwungener Arbeit erhalten wurden. Rite-Hite stellt jegliche Geschäftstätigkeit mit Lieferanten und/oder Geschäftspartnern ein, denen nachgewiesen wurde, dass sie Produkte oder Materialien anbieten, die nicht unter Einhaltung der Gesetze des Landes bzw. der Länder, in denen sie operieren, hergestellt wurden. Zudem stellt Rite-Hite bei Bedarf Mitarbeitern und Führungskräften, die unmittelbar für das Beschaffungsmanagement verantwortlich sind, Schulungen zu Themen wie Menschenhandel, Sklaverei und zu den Möglichkeiten der Risikoausschaltung bei der Beschaffung unserer Produkte bereit.
3. Beschäftigungspraktiken
Lieferanten und Geschäftspartner müssen Beschäftigungspraktiken etablieren, die allen Arbeitnehmern gleiche Chancen bieten, sei es hinsichtlich Anwerbung, Einstellung, Weiterbildung, Aufgabenzuweisung, Entlohnung, Sozialleistungen, Beförderung, Disziplinierungsmaßnahmen Kündigung oder beim Eintritt in den Ruhestand. Jegliche Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Konfession, Familienstand, Rasse, sozialem Umfeld, Erkrankungen, Behinderungen, Schwangerschaft, ethnischer oder nationaler Herkunft bzw. jeglicher anderer persönlicher Merkmale ist streng verboten.
4. Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz
Lieferanten und Geschäftspartner müssen ihren Arbeitnehmern eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung bieten und proaktive Maßnahmen ergreifen, um Risiken am Arbeitsplatz auszuschalten. Lieferanten und Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftstätigkeit im Einklang mit den nationalen und lokalen Gesetzen zum Umweltschutz steht.
5. Korruptionsbekämpfung
Lieferanten und Geschäftspartner dürfen jede Form von Bestechung, Korruption oder unethischer Praktiken nicht tolerieren. Dies gilt sowohl für Verhandlungen mit öffentlichen Amtsträgern als auch mit Einzelpersonen aus dem privaten Sektor. Lieferanten und Geschäftspartner dürfen einem Regierungsvertreter oder einer politischen Partei keine Gegenstände oder Leistungen von Wert versprechen, anbieten oder spendieren, um den Zuschlag für ein Geschäft zu erhalten, eine Geschäftspartnerschaft weiterzuführen oder sich einen unzulässigen Vorteil für sich selbst oder Rite-Hite zu beschaffen. Lieferanten und Geschäftspartner dürfen einer Einzelperson aus dem privaten Sektor keine Gegenstände oder Leistungen von Wert versprechen, anbieten oder spendieren, um den Zuschlag für ein Geschäft zu erhalten, eine Geschäftspartnerschaft weiterzuführen oder sich einen unzulässigen Vorteil für sich selbst oder Rite-Hite zu beschaffen.
6. Finanzielle Integrität
Lieferanten und Geschäftspartner müssen über ihre Geschäftstätigkeit mit Rite-Hite im Einklang mit den grundlegenden Buchhaltungsvorschriften sorgfältig Buch führen.